Mitgliedschaft

Auch Sie können Mitglied werden, wenn Sie eine natürliche Person (Privatperson), eine Personenhandelsgesellschaft, sowie juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sind.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss, über die Aufnahme beschließt der Vorstand.